Diese Nutzungsbedingungen regeln alle Vertragsbeziehungen zwischen der WebToGo GmbH, Rosenheimer Str. 139, 81671 München, (im Folgenden: myhandycheck) und den in § 2 bezeichneten Verkäufern (im Folgenden: Verkäufer).
myhandycheck bietet Verkäufern an, gebrauchte Mobilfunkgeräte an myhandycheck zu verkaufen. Der Verkaufspreis richtet sich nach diversen Bewertungskriterien.
§ 1 - Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen myhandycheck und dem Verkäufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Nutzungsbedingungen / Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestätigung durch den Verkäufer gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Verkäufers werden nicht anerkannt.
§ 2 - Nutzungsmöglichkeit
1. Die Nutzung des Angebotes von myhandycheck ist natürlichen Personen, welche nicht gewerblich oder selbständig beruflich tätig sind, vorbehalten. Eine Nutzung ist nur von volljährigen Personen möglich.
2. Der Verkäufer ist verpflichtet, nur vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
§ 3 - Angebot an myhandycheck
1. Wenn der Verkäufer myhandycheck ein gebrauchtes Mobilfunkgerät zum Verkauf anbieten möchte, muss er myhandycheck ein Angebot zum Verkauf wie folgt unterbreiten:
A. Der Verkäufer hat die Möglichkeit, über eine von myhandycheck zur Verfügung gestellten App die Bewertung seines Mobilfunkgerätes nach den von myhandycheck vorgegebenen Kriterien durchzuführen. Der Verkäufer ist dabei verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
B. Nach Abschluss der Diagnose des Mobilfunkgerätes sowie der Beantwortung der zusätzlichen Fragen zum Zustand des Mobilfunkgerätes bekommt der Verkäufer einen Verkaufspreis genannt, welcher auf den vom Verkäufer gemachten Angaben sowie den Diagnoseergebnissen basiert. Wenn der Verkäufer mit dem Preis einverstanden ist, kann der Verkäufer durch Klick auf den Button „Mein Handy verkaufen“ myhandycheck ein für ihn verbindliches Verkaufsangebot machen. myhandycheck nimmt das Angebot des Verkäufers zu diesem Zeitpunkt ausdrücklich noch nicht an.
2. Der Verkäufer kann pro Vorgang myhandycheck maximal ein Gerät zum Verkauf anbieten. Soweit der Verkäufer in separaten Vorgängen myhandycheck mehrere Mobilfunkgeräte zum Verkauf anbietet, kommt bei Annahme eines Verkaufsangebotes durch myhandycheck für jedes Mobilfunkgerät ein separater Kaufvertrag zustanden.
3. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
4. Die Vertragstexte werden nach den gesetzlichen Vorschriften bei myhandycheck gespeichert.
§ 4 - Datenlöschung
1. Der Verkäufer ist verpflichtet, vor der Versendung der Mobilfunkgeräte an myhandycheck sämtliche persönlichen Daten auf den Mobilfunkgeräten zu löschen sowie die SIM-Karte und eventuelle Speicherkarten zu entfernen. Der Verkäufer ist zudem verpflichtet, die Mobilfunkgeräte auf die Werkseinstellungen zurückzusetzen und bei Mobilfunkgeräten des Herstellers Apple die Funktion „mein iPhone suchen“ zu deaktivieren.
2. Eventuell noch vorhandene SIM- und Speicherkarten können bei einer eventuellen Rücksendung nicht wieder an den Verkäufer zurückgesendet werden.
3. Der Verkäufer verpflichtet sich, myhandycheck von sämtlichen etwaigen Ansprüchen, gleich welcher Art und welchen Ursprungs, freizustellen, soweit auf dem Mobilfunkgerät noch Daten – gleich welcher Art – vorhanden waren.
4. Gleichwohl verpflichtet sich myhandycheck, eine datenschutzkonforme, sichere Vernichtung der Daten mit entsprechenden technischen Mitteln, insbesondere eine Datenlöschung nach den folgenden Absätzen, auf den Mobilfunkgeräten durchzuführen, damit personenbezogene Daten nicht wiederhergestellt werden können.
5. myhandycheck ist zudem verpflichtet, Daten auf Speichermedien, die myhandycheck zur Datenlöschung übergeben werden, dauerhaft zu löschen oder zu vernichten. Eventuell in den Mobilfunkgeräten vorhandene Speicherkarten und / oder SIM-Karten werden generell unwiederbringlich vernichtet.
6. myhandycheck gewährleistet, dass die auf den Speichermedien enthaltenen Daten nach aktuellsten und anerkanntesten Sicherheitsstandards, gelöscht werden.
7. myhandycheck gewährleistet, dass das zur Datenlöschung angewandte Verfahren einem Qualitätsmanagementsystem unterliegt und die Datenlöschung lückenlos dokumentiert und auditiert wird.
§ 5 - Übersendung
1. Soweit der Verkäufer myhandycheck ein Angebot zum Ankauf eines Mobilfunkgerätes unterbreitet hat, ist der Verkäufer verpflichtet, das angebotene Mobilfunkgerät unverzüglich nach Eingang der Push-Benachrichtigung und/oder E-Mail und/oder SMS von myhandycheck, welche das Verkaufsangebot bestätigt, an myhandycheck zu senden. Das angebotene Mobilfunkgerät muss spätestens vierzehn Tage nach Abgabe des Angebotes bei myhandycheck eingegangen sein. Geht das Mobilfunkgerät nach Ablauf dieser Frist bei myhandycheck ein, behält sich myhandycheck vor dem Verkäufer dazu ein neues Angebot zu machen.
2. Zum Versand bedient sich der Verkäufer einer eigenen Kartonage. In die Kartonage legt der Verkäufer das myhandycheck angebotene Mobilfunkgerät sowie das zusätzlich angegebene Zubehör gemäß dem myhandycheck Testreport wie z.B. die Originalverpackung und/oder das Ladegerät und/oder das Headset. Der Verkäufer überträgt mit Einsendung sein Eigentum an diesen Gegenständen an myhandycheck. Der Verkäufer erklärt bereits jetzt ausdrücklich sein Einverständnis hierzu.
3. Der Verkäufer darf keine anderen Gegenstände als das angebotenen Mobilfunkgerät und das Zubehör in die Kartonage legen und an myhandycheck versenden. Soweit der Verkäufer andere Gegenstände in die Kartonage einlegt, werden diese nicht wieder an den Verkäufer zurückgesandt. Der Verkäufer erteilt bereits jetzt seine Zustimmung zur Vernichtung dieser Gegenstände. Gleichwohl ist myhandycheck auch berechtigt, diese auf Kosten des Verkäufers an den Verkäufer zurückzusenden.
4. Der Verkäufer sichert den Paketinhalt mit ausreichend Verpackungsmaterial. Zudem sichert der Verkäufer das Paket ausreichend mit Klebeband.
5. Der Verkäufer versendet das Paket als versichertes und nachverfolgbares („Tracking“) Paket mit DHL, Hermes, DPD oder anderem Logistikdienstleister. Versandkosten in Höhe von 5,- € sind bereits in das Ankaufsangebot inkludiert und vom Verkäufer beim Versand zu tragen. Unfreie Pakete nimmt myhandycheck nicht an.
6. Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe als versichertes Paket auf myhandycheck über.
§ 6 - Annahme durch myhandycheck
1. Sobald das Mobilfunkgerät bei myhandycheck eingegangen ist, wird myhandycheck innerhalb von sieben Werktagen – nach denselben Kriterien wie der Verkäufer – überprüfen, ob die vom Verkäufer vorgenommene Bewertung zutreffend ist. Unabhängig davon, ob der Verkäufer die Datenlöschung gemäß § 4 Absatz 1 durchgeführt hat, wird myhandycheck (nochmals) sämtliche Daten von dem eingesandten Mobilfunkgerät unwiederbringlich löschen. Sodann können nach der Bewertung durch myhandycheck folgenden Szenarien auftreten:
A. Stellt myhandycheck bei der Bewertung fest, dass die vom Verkäufer vorgenommene Bewertung zutreffend ist, wird myhandycheck das vom Verkäufer unterbreitete Angebot zu dem vorgegebenen Verkaufspreis annehmen. Bei Annahme des Angebots versendet myhandycheck eine SMS und/oder E-Mail an den Verkäufer. Der Vertrag zwischen myhandycheck und dem Verkäufer ist damit zustande gekommen.
B. Stellt myhandycheck bei der Bewertung fest, dass die vom Verkäufer vorgenommene Bewertung schlechter als der tatsächliche Zustand ist, wird myhandycheck den Verkaufspreis entsprechend erhöhen und versendet eine Bestätigung via SMS und/oder E-Mail. Der Verkäufer erklärt bereits jetzt, dass er der Erhöhung des Verkaufspreises zustimmen wird. Der Vertrag zwischen myhandycheck und dem Verkäufer ist damit zustande gekommen.
C. Stellt myhandycheck bei der Bewertung fest, dass die vom Verkäufer vorgenommene Bewertung besser als der tatsächliche Zustand ist, wird myhandycheck das Angebot des Verkäufers über den Ankauf des Mobilfunkgerätes ablehnen. Bei Ablehnung des Angebots versendet myhandycheck eine SMS und/oder E-Mail. Gleichzeitig unterbreitet myhandycheck dem Verkäufer ein neues Angebot und zeigt ihm einen neuen Verkaufspreis an. Der Verkäufer hat sodann die Möglichkeit, innerhalb von vierzehn Tagen nach Versendung der SMS und/oder E-Mail durch myhandycheck das Angebot von myhandycheck anzunehmen.
a. Nimmt der Verkäufer das Angebot von myhandycheck an, kommt der Vertrag zwischen myhandycheck und dem Verkäufer damit zustande.
b. Nimmt der Verkäufer das Angebot von myhandycheck innerhalb der Frist nicht an, beziehungsweise lehnt der Verkäufer das Angebot ab, kommt zwischen myhandycheck und dem Verkäufer kein Vertrag zustande. myhandycheck sendet sodann das eingesendete Mobilfunkgerät und enthaltenes Zubehör an die vom Verkäufer hinterlegte Adresse zurück. Der Rückversand kann nur an eine Adresse in Deutschland erfolgen.
D. myhandycheck behält sich vor, das Angebot des Verkäufers auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
E. Kommt myhandycheck zu dem Ergebnis, dass das vom Verkäufer eingesandte Gerät keinen wirtschaftlichen Wert (= EUR 0,00) hat, bietet myhandycheck dem Verkäufer die datengeschützte Entsorgung des Mobilfunkgerätes an.
§ 7 - Eigentum
1. Soweit der Verkäufer myhandycheck ein Mobilfunkgerät zum Ankauf anbietet, erklärt der Verkäufer ausdrücklich, dass das von ihm eingesandte Mobilfunkgerät in seinem Eigentum steht, nicht mit Rechten Dritter belastet ist und er berechtigt ist, myhandycheck an diesem Eigentum zu verschaffen.
2. Zweifelt myhandycheck an der Eigentümerstellung des Verkäufers, ist myhandycheck berechtigt, von diesem Herkunftsnachweise zu verlangen.
3. Das Eigentum geht in dem Moment über, in dem der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und myhandycheck zustande kommt.
4. Der Verkäufer verpflichtet sich mit der Übersendung des Paketes an myhandycheck, myhandycheck von sämtlichen etwaigen Ansprüchen Dritter, gleich welcher Art und welchen Ursprungs, freizustellen, soweit diese im Zusammenhang mit dem übersandten Mobilfunkgerät stehen.
5. Der Verkäufer verpflichtet sich mit der Übersendung des Paketes an myhandycheck zudem, zum Ersatz sämtlicher Schäden, einschließlich der entstandenen Kosten aus einer notwendigen oder erforderlichen Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher und / oder gerichtlicher Hilfe, die myhandycheck im Zusammenhang mit dem übersandten Mobilfunkgerät entstehen.
§ 8 - Auszahlung
1. myhandycheck informiert den Verkäufer per SMS und/oder E-Mail nach Zustandekommen des Kaufvertrages über die Auszahlung des Verkaufspreises sowie die Datenlöschung.
2. Nach Zustandekommen des Kaufvertrages weist myhandycheck den Verkaufspreis innerhalb von sieben Tagen zur Überweisung auf das vom Verkäufer hinterlegte Konto an.
3. Der Verkäufer haftet für die richtige Angabe seiner Bankverbindung.
§ 9 - Verbote und Urheberrechte
1. Der Verkäufer verpflichtet sich, keine Skripte und / oder Software einzusetzen, die die Funktionsfähigkeit der Internetseite oder der App von myhandycheck beeinträchtigen könnten.
2. Die Inhalte auf der Internetseite sowie der App von myhandycheck dürfen ausschließlich für die vertraglichen Zwecke verwendet werden. Jede anderweitige Nutzung ist untersagt.
3. Die Inhalte der Internetseite sowie der App von myhandycheck sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte von myhandycheck oder der Kooperationspartner bleiben vorbehalten. Das Kopieren, Vervielfältigen oder Verändern der Internetseite von myhandycheck ist, soweit dies nicht technisch zur bestimmungsgemäßen Nutzung notwendig ist, verboten.
§ 10 - Haftung
1. Ansprüche des Verkäufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Verkäufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens myhandycheck, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet myhandycheck nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Verkäufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3. Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von myhandycheck, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
§ 11 - Datenschutz
1. myhandycheck gewährleistet den vertraulichen Umgang mit den personenbezogenen Daten des Verkäufers nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Es wird diesbezüglich auf die Datenschutzerklärung der myhandycheck App Bezug genommen.
2. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, die Löschung seiner bei der myhandycheck gespeicherten Daten zu verlangen.
3. myhandycheck verpflichtet sich darüber hinaus, die Daten des Verkäufers vertraulich zu behandeln und nur zur Abwicklung des Verkaufsvorgangs zu nutzen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich etwaiger, auf den vom Verkäufer an myhandycheck übersandten Mobilfunkgeräten noch vorhandenen persönlichen Daten. Weitere Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
4. Die in der App von myhandycheck eingegeben personenbezogenen Daten werden ausschließlich in Deutschland verarbeitet und gespeichert.
§ 12 - Online-Streitbeilegung
myhandycheck nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
§ 13 - Schlussbestimmungen
1. Auf Verträge zwischen myhandycheck und dem Verkäufer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Verkäufer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
2. Sofern es sich beim Verkäufer – trotz § 2 Absatz 1 – um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Verkäufer und myhandycheck der Sitz von myhandycheck.
3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Stand: Januar 2020